Rauchmelder retten Leben !

Egal ob ihre Familie, ihre Freunde oder Bekannte...... und natürlich sie selbst...... alle haben eine für ein Brandsituation sehr schlechte Eigenschaft: Sie können Brandrauch im Schlaf nicht riechen...... im wahrtsen Sinne des Wortes!


Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.


Gesetzgebung in Deutschland

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis vor wenigen Jahren noch wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben. 

Rauchmelderpflicht

Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ ist seit dem Jahr 2000 bundesweit für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen.
Im Lauf der Jahre hat sich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.
Heute haben bereits 14 Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) ein Gesetz zur Installation von Rauchmeldern in privaten Wohnräumen erlassen. Details zu den Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern und die entsprechende Umsetzungsfristen finden Sie hier.

Gesetzgebung

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“ Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Schutzkonzepte für hilfebedürftige oder in der Wahrnehmung eingeschränkte Personen

Bei der Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht ist zu beachten, dass der alleinige Einsatz von Standard-Rauchwarnmeldern nach den Landesbauordnungen und der Norm nicht immer ausreicht. Bei Personengruppen mit eingeschränktem Wahrnehmungsvermögen sowie bei Menschen, die ihre Evakuierung nicht selbst organisieren können, kann es notwendig sein, Schutzkonzepte entsprechend anzupassen.  

Dieses können z. B. Zusatzsysteme für Gehörlose oder Schwerhörige sein, die den Signalton mit Lichtblitzen und in Vibrationen ausgeben. Wenn externe Hilfe zum schnellen Verlassen der Räume notwendig sein sollte, können z. B. besonders vernetzte Rauchwarnmelder die Warnung weiterleiten. Mögliche Empfänger sind z.B. Nachbarn, Angehörige oder Hausnotrufzentralen, die dann selbst schnelle Hilfe leisten bzw. organisieren.

Vorbeugender Brandschutz mit Rauchmeldern

Feuerwehrstatistiken belegen, dass nach Ausbruch eines Brandes im Durchschnitt vier Minuten zur Flucht bleiben. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen gebildet haben.


In einem Brandversuch des Bundesamtes für Materialforschung (BAM) im Jahre 2007 gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr alarmierte der Rauchmelder bereits 2 Minuten nach dem Brandausbruch, es blieben weitere 2 Minuten, um ungefährdet den Raum zu verlassen. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. Aus diesem Grund haben sich Rauchmelder als Lebensretter und wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes bewährt.

 Hören Sie Ihren Rauchmelder?

Wohnen und vor allem schlafen Sie auf mehr als einer Etage oder in einem Haus oder ist das Kinderzimmer sehr weit vom Schlafzimmer entfernt? Dann empfehlen sich vernetzte Rauchmelder, per Funk oder Kabel, die Sie rechtzeitig alarmieren, wenn einer der Rauchmelder in Haus oder Wohnung einen Brand meldet. Je nach Typ und Vernetzung können Sie z. T. sogar sehen, welcher Rauchmelder, d. h. welcher Raum betroffen ist. Fragen Sie Ihren Elektrofachhändler nach den Möglichkeiten, die für Sie am besten sind.


Weitere ausführliche Informationen zum Thema Rauchmelder erhalten sie hier:

www.rauchmelder-lebensretter.de